1. Allgemeines – Geltung
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Bei Erteilung des Auftrages
werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Sie sind für
die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung bindend.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen.
1.3. Zusicherungen, Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen
haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande; sie allein legt auch den Umfang unserer Leistungspflicht fest.
2.2. Änderungen an Maßen und Gewichten, sofern sie dem technischen
Fortschritt entsprechen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die so geänderte
Kaufsache ist Vertragsgegenstand.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro.
Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preislisten. Mit dem Erscheinen
von neuen Preislisten verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
3.2. Die von uns angegebenen Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung,
Versandkosten und Versicherungen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie
der gesetzlichen Beglaubigungsgebühr (falls notwendig).
3.3. Die vereinbarten Preise sind Grundpreise. Sie sind Festpreise, wenn
sich bis zum Tage unserer Lieferung keine Änderungen, insbesondere bei Rohmaterial-
oder Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern oder öffentlichen
Abgaben, ergeben. Sollten diese Änderungen nach Vertragsschluss eintreten,
sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.
4. Lieferfristen
4.1. Lieferfristen sind besonders zu vereinbaren.
4.2. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses,
jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist unsererseits setzt auf
alle Fälle die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden
voraus.
4.3. Kommen wir mit unserer Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten, wenn er uns eine für die Erfüllung ausreichende
Nachfrist gesetzt hat, und wir diese Frist ergebnislos verstreichen haben lassen.
4.4. Können wir aufgrund höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden
Umständen, beispielsweise Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung
oder nicht rechtzeitiger bzw. nicht einwandfreier Selbstbelieferung, verbindliche
Fristen nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist, auch bei bereits
bestehendem Lieferverzug, angemessen, mindestens jedoch um 4 Wochen.
5. Gefahrübergang
5.1. Jegliche Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus
verlässt.
5.2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den
Kunden über.
5.3. Nehmen wir Ware aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten
haben, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen
ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
6.2. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber
angenommen. Diskont- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.4. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, gerät er mit der
ersten Mahnung in Verzug. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltendzumachen, können wir Verzugszinsen in
Höhe von 5% bei Verbrauchergeschäften bzw. 8% bei Handelsgeschäften über
dem gültigen Basiszinssatz berechnen.
6.5. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung
oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden dürfen wir die Lieferung aussetzen
und nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller - auch nicht fälliger
- Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder
entsprechende Sicherheiten beanspruchen.
Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen
zurückzutreten und dem Kunden uns entstandene und noch entstehende Kosten
sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer Forderungen gegen den Kunden (Vorbehaltsware).
7.2. Dies gilt auch im Falle der Be- und Verarbeitung der Ware. Die Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Be- und Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung mit anderen,
nicht dem Kunden gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der anderen
Waren zur Zeit der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Kunde
verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich.
7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb berechtigt. Er ist nicht dazu berechtigt, die Vorbehaltsware
zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen.
7.4. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen des
Kunden tritt er bereits jetzt an uns ab.
8. Gewährleistung
8.1. Mängel, die uns an den von uns gelieferten Waren innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist angezeigt werden, bessern wir nach eigener Wahl nach
oder liefern Ersatzware, wozu wir auch nach erfolgloser Nachbesserung berechtigt
sind. Die schriftliche Anzeige von Mängeln muss uns bei offensichtlichen
Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware
an den Kunden, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit
zugehen.
8.2. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter
Montage oder sonstiger falscher Handhabung des Kunden oder Dritter resultieren,
leisten wir auf keinen Fall Gewähr. Eine Gewährleistung ist ebenfalls
ausgeschlossen, wenn Sicherungs-, Hauptstempelstellen oder Plombierungen verletzt
worden sind.
8.3. Für gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem
unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Erzeugnisse übernehmen
und erfüllen.
9. Softwareprodukte
9.1. Für gelieferte Softwareprodukte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen
in ihrer aktuellen Ausführung. Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen,
sobald das Verpackungssiegel entfernt oder beschädigt wurde.
10. Rücktritt des Kunden
10.1. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurück,
berechnen wir neben den uns bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen
Aufwendungen als pauschalen Schadensausgleich 30 Prozent des Auftragswertes.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht
oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
Die
Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche und eines höheren
Schadens bleibt uns vorbehalten. Diese Regelung gilt auch, wenn wir vom Vertrag
zurücktreten,
und der Kunde den Grund des Rücktritts zu vertreten hat.
11. Haftung
11.1. Für Schäden des Kunden haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer
Gesellschaft in 71706 Markgröningen.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigsburg.
13. Schlussbemerkungen
13.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich
dem deutschen Recht.
13.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen sind wirksame
Regelungen zu setzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend
entsprechen.
13.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.