AGB
AGB
1. Allgemeines – Geltung
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Bei Erteilung des Auftrages werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Sie sind für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung bindend.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen.
1.3. Zusicherungen, Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; sie allein legt auch den Umfang unserer Leistungspflicht fest.
2.2. Änderungen an Maßen und Gewichten, sofern sie dem technischen Fortschritt entsprechen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die so geänderte Kaufsache ist Vertragsgegenstand.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preislisten. Mit dem Erscheinen von neuen Preislisten verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
3.2. Die von uns angegebenen Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherungen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der gesetzlichen Beglaubigungsgebühr (falls notwendig).
3.3. Die vereinbarten Preise sind Grundpreise. Sie sind Festpreise, wenn sich bis zum Tage unserer Lieferung keine Änderungen, insbesondere bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern oder öffentlichen Abgaben, ergeben. Sollten diese änderungen nach Vertragsschluss eintreten, sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.
4. Lieferfristen
4.1. Lieferfristen sind besonders zu vereinbaren.
4.2. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist unsererseits setzt auf alle Fälle die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
4.3. Kommen wir mit unserer Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Erfüllung ausreichende Nachfrist gesetzt hat, und wir diese Frist ergebnislos verstreichen haben lassen.
4.4. Können wir aufgrund höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Umständen, beispielsweise Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder nicht rechtzeitiger bzw. nicht einwandfreier Selbstbelieferung, verbindliche Fristen nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist, auch bei bereits bestehendem Lieferverzug, angemessen, mindestens jedoch um 4 Wochen.
5. Gefahrübergang
5.1. Jegliche Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verlässt.
5.2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
5.3. Nehmen wir Ware aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
6.2. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.4. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Verbrauchergeschäften bzw. 8 % bei Handelsgeschäften über dem gültigen Basiszinssatz berechnen.
6.5. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden dürfen wir die Lieferung aussetzen und nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller – auch nicht fälliger – Forderungen einschließlich gestundeter und solcher aus Wechseln oder entsprechende Sicherheiten beanspruchen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Kunden uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Kunden (Vorbehaltsware).
7.2. Dies gilt auch im Falle der Be- und Verarbeitung der Ware. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Be- und Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der anderen Waren zur Zeit der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich.
7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Er ist nicht dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
7.4. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen des Kunden tritt er bereits jetzt an uns ab.
8. Gewährleistung
8.1. Mängel, die uns an den von uns gelieferten Waren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigt werden, bessern wir nach eigener Wahl nach oder liefern Ersatzware, wozu wir auch nach erfolgloser Nachbesserung berechtigt sind. Die schriftliche Anzeige von Mängeln muss uns bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware an den Kunden, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen.
8.2. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder sonstiger falscher Handhabung des Kunden oder Dritter resultieren, leisten wir auf keinen Fall Gewähr. Eine Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Sicherungs-, Hauptstempelstellen oder Plombierungen verletzt worden sind.
8.3. Für gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Erzeugnisse übernehmen und erfüllen.
9. Miet- und Service-Verträge / Softwareprodukte
9.1. Bei bestehenden Miet- oder Serviceverträgen gelten ergänzend die bei den Verträgen aufgeführten Geschäftsbedingungen.
9.2. Für gelieferte Softwareprodukte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen in ihrer aktuellen Ausführung. Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen, sobald das Verpackungssiegel entfernt oder beschädigt wurde.
10. Rücktritt des Kunden
10.1. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurück, berechnen wir neben den uns bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen als pauschalen Schadensausgleich 30 Prozent des Auftragswertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche und eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Diese Regelung gilt auch, wenn wir vom Vertrag zurücktreten, und der Kunde den Grund des Rücktritts zu vertreten hat.
11. Haftung
11.1. Für Schäden des Kunden haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Gesellschaft in 71706 Markgröningen.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigsburg.
12.3. GEMAS GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbemerkungen
13.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
13.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen sind wirksame Regelungen zu setzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entsprechen.
13.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.