Komplettservice

Komplettservice

Nutzen Sie bequem unseren Komplett-Service.

Wir betreuen Sie von der persönlichen Beratung bis hin zur Auslesung und Auswertung Ihrer Verbrauchsstände. Lehnen Sie sich bequem zurück, wir erledigen die Arbeit für Sie.

Mit unserem Komplett-Service wird die Heizkostenabrechnung kein Thema mehr für Sie sein. Die wichtigsten Informationen zu unserem Komplett-Service-Angebot haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst: Komplett-Service.pdf

Persönliche Beratung ist uns wichtig. Sie haben von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner. Wenn Sie im Regionalbereich unseres Firmensitzes ansässig sind, schaut sich unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihr Objekt an und zeigt Ihnen alle Optionen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung Ihrer Immobilie auf. Darüber hinaus beraten wir Sie auch jederzeit telefonisch, per Fax oder E-Mail. Wir informieren Sie zeitnah über alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die Sie und Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung betreffen. Auf unserer Webseite finden Sie zudem alle relevanten Informationen, die Sie jederzeit zu Rate ziehen können.

Die Heizkostenabrechnung ist das Kerngeschäft der GEMAS GmbH. Hierzu zählen die Punkte Ablesung, Funktions­über­prüfung und Über­wachung der Mess­geräte sowie die Durch­führung der Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung. Egal, ob Sie eine kleine oder große Anzahl an Einheiten oder Objekten verwalten; als spezialisiertes Fach­unternehmen übernehmen wir die komplette Abrechnung für Sie. Dabei halten wir uns an die aktuelle Heiz­kosten­verordnung und Recht­sprechung. Änderungen-HKVO-2009.pdf

Musterabrechnung HKA100

Betrachten Sie ein Muster unserer Heiz­kosten­abrechnung, damit Sie sich sofort von der über­sichtlichen und selbst­erklärenden Darstellung über­zeugen können: Musterabrechnung.pdf

Montageservice

Die fachgerechte Montage sämt­licher Mess­geräte wird von unseren qualifizierten Mit­arbeitern gewähr­leistet. Ein Beispiel für die korrekte Montage von Heiz­kosten­verteilern auf unter­schied­lichen Heiz­körpern zeigt: Montagebeispiel.pdf

Selbstablesung

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Mess­geräte selbst abzulesen, falls Sie zum Ablese­termin nicht im Hause sind oder die Zwischen­ablesungen selbst durch­führen möchten. Weitere Informationen und Merk­blätter zur Selbst­ablesung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wir bieten Ihnen innerhalb unseres Komplett-Service eine Verbrauchs­analyse der Nutz­einheiten und des Objektes an, um Ein­spar­potenziale zu erkennen. Laut Heizkosten­verordnung sind die Kosten der Ver­brauchs­analyse Bestand­teil der Betriebs­kosten der Heizungs­anlage und damit über die Heiz­kosten­abrechnung auf die Nutzer umlegbar (§ 7 Absatz 2 HKVO).
Prüfen Sie doch ganz einfach anhand eines Musterausdrucks unserer Ver­brauchs­analyse, ob die darin auf­be­reiteten Daten auch für Sie von Nutzen sein können: Muster Verbrauchsanalyse.pdf

Mit der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV) sind wesentliche Daten des Energieausweises in Immobilienanzeigen Pflichtangaben. GEMAS bietet Ihnen die Erstellung von Energie­ausweisen für Wohngebäude nach dem tatsächlichen Energie­verbrauch für Heizung und Warm­wasser­erwärmung an. Hier sehen Sie ein Muster unseres Energieausweises: Musterenergieausweis.pdf

Nicht erfasste Wärmeabgabe in Gebäuden führt zu einer fehler­haften und ungerechten Heiz­kosten­abrechnung. Insbesondere bei Ein­rohr­heizungen in Ver­bindung mit dem Einsatz von Heiz­kosten­verteilern zur Ver­brauchs­erfassung tritt diese Fehler­quelle oft in Er­scheinung. Es kommt dabei zu einer ungewollten Wärme­abgabe, die mess­technisch nicht erfasst wird und zu Verzer­rungen in der Kosten­verteilung führt.
Um in solchen Situationen Abhilfe zu schaffen, sieht die 2009 über­arbeitete Heiz­kosten­verordnung die Anwendung der Richt­linie VDI 2077 (Abrechnungs­korrektur­verfahren) vor. Die GEMAS-Heiz­kosten­abrechnung bietet diese Abrechnungs­korrektur auf Kunden­wunsch ebenfalls. Ein Beispiel für eine Anlagen­über­prüfung nach VDI 2077 zeigt: Muster Rohrwärmeabgabe.pdf 

Die Heizkörperbewertung ist einer der wichtigsten Vorgänge bei einer Anlagen­aufnahme und Vor­bereitung für die folgende Heiz­kosten­abrechnung mit Heiz­kosten­verteilern als Verbrauchs­mess­geräte. Ein Heiz­kosten­verteiler erfasst die Temperatur an einem Heiz­körper (eine fach­gerechte und vor­schrifts­mäßige Montage voraus­gesetzt) und mehr nicht. Für die Verbrauchs­abrechnung ist es aber sehr wichtig zu wissen, welche Heiz­leistung der Heiz­körper hat, von welchem Her­stel­ler er gefertigt ist, welchen Temperatur­übergangs­wert der Heiz­körper zum ein­gebauten Heiz­kosten­verteiler hat und vieles mehr.
Sie sehen, es gibt viele Fragen, die es zu beantworten gilt. Diese Aufgabe über­nehmen wir für Sie mit unserem Fach­wissen und unserer speziellen Daten­bank für Heizkörper, damit Ihre Heiz­kosten­abrechnung zu 100 % richtig ist. Ein Muster unserer Heiz­körper­bewertung: Muster-Heizkörper-Bewertung.pdf

Wir bieten Ihnen einen um­fas­senden Geräte­service an. Je nach Bedarf können Sie hier zwischen einem Kauf-, Miet- oder Wartungs­service auswählen. Weitere In­for­matio­nen finden Sie in unserer Broschüre: Geräteservice.pdf

Kaufservice

Bei GEMAS erhalten Sie Messgeräte aller Typen und Her­steller mit je­weils aktuel­ler Eichung. Zusätz­lich ist auch die fach­män­nische Montage bei Ihnen vor Ort möglich. Unsere Produkte sind auf dem neuesten Stand der Technik und stammen aus deutscher Ent­wick­lung und Her­stel­lung.

Mietservice

Beim Mietservice entfallen die Investitions­kosten (Geräte­kauf, Montage, In­betrieb­nahme…) und die Kosten für die Miete der Mess­geräte sind um­lage­fähig. Die Umlage erfolgt in der Regel mit der jähr­lichen Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung. Der Miet­service sorgt zudem dafür, dass stets geeichte Mess­geräte für die Ab­rech­nung verwendet werden.

Wartungsservice

Der Wartungsservice betrifft die vorhandene Mess­geräte­aus­stat­tung. Nach Ablauf der Eich­frist bzw. der tech­ni­schen Nutzungs­dauer werden die Mess­geräte kosten­frei ersetzt. Der Wartungs­service sorgt so dafür, dass sich nur ein­wand­frei funk­tio­nierende und dem Eich­gesetz ent­sprechende Mess­geräte im Ein­satz befinden.

In Deutschland kommt es pro Jahr bis zu 200.000 Wohnungs­bränden. Damit diese recht­zeitig er­kannt und Schlimmeres ver­mieden werden kann, sind in immer mehr Bundes­ländern Rauch­warn­melder Pflicht. Ein Servicevertrag für Rauch­warn­melder auf der Basis Wartung oder Miete bringt Sie auf die sichere Seite. Und bei der jähr­lichen Ab­le­sung der Ver­brauchs­mess­geräte wird die Funktions­tüchtig­keit Ihrer Rauch­warn­melder gleich mit­ge­prüft. Mehr Infor­ma­tio­nen finden Sie in unserer Broschüre: Rauchwarnmelderservice.pdf

Weshalb der Einsatz von Rauchwarnmeldern ein großes Plus an Sicherheit bedeutet, veranschaulicht ein Video zur Ausbreitung eines Wohnungsbrandes, das deutlich macht, wie wenig Zeit tat­säch­lich bleibt, um eine in Brand gera­tene Woh­nung eini­germaßen unbe­schadet zu verlassen.
Rauchwarnmelder schlagen recht­zeitig Alarm und er­mög­lichen so, diese knapp be­mes­sene Zeit zu nutzen. Ausbreitung eines Wohnungsbrandes

Mit der 2011 neugefassten Trinkwasserverordnung kommen neue Aufgaben und Pflichten auf Hausverwalter, Hauseigentümer und Vermieter zu. Für viele Häuser ist eine jährlich orientierende Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen vorgeschrieben. 
Alle Anlagen zur zentralen Warmwasserbereitung mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern Inhalt und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Speicher und am weitesten entfernten Entnahmestelle (in der Regel ca. 8 Meter) sind von der Verordnung betroffen. Diese Kriterien können auch schon bei 3-Familienhäuser erfüllt sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema und unseres diesbezüglichen Dienstleistungsangebots entnehmen Sie bitte der Broschüre: Trinkwasserüberwachung

Sie können uns über den Komplett-Service alle Aufgaben für die komplette und umfassende Erstel­lung der Heiz­kosten­abrechnung über­tragen. Wir erledigen die Arbeit für Sie. Sie können natür­lich auch ein­zelne Teil­bereiche selbst durch­führen oder an Dritte ver­geben. Wir unter­stützen Sie immer, damit das Gesamt­werk Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung rechts­sicher für Sie er­stellt wird. Versprochen! Schematischer-Ablauf.pdf

Wir sind bei Ihnen um die Ecke und immer über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Unsere Kunden­betreuer sind stets aktuell geschult und kön­nen bei all Ihren Fragen jeder­zeit weiter­helfen, sei es zur Messtechnik, Software aus unserem Hause oder bei anderen Be­langen der Heiz- und Betriebs­kosten­abrechnung. Weitere Informationen zu unserem Service finden Sie in folgender Übersicht: Komplett-Service-Übersicht.pdf

Persönliche Beratung

Persönliche Beratung ist uns wichtig. Sie haben von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner. Wenn Sie im Regionalbereich unseres Firmensitzes ansässig sind, schaut sich unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihr Objekt an und zeigt Ihnen alle Optionen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung Ihrer Immobilie auf. Darüber hinaus beraten wir Sie auch jederzeit telefonisch, per Fax oder E-Mail. Wir informieren Sie zeitnah über alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die Sie und Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung betreffen. Auf unserer Webseite finden Sie zudem alle relevanten Informationen, die Sie jederzeit zu Rate ziehen können.

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Wir helfen Ihnen dabei. Bei uns bekommen Sie alles, was für eine professionelle Erstellung der Heizkostenabrechnung notwendig ist. Soft­ware, Mess­geräte, Schu­lungen und Unterstützungen zu jedem Themenbereich der Heiz­kosten­abrechnung. Interessiert?

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Für jeden Bereich Ihrer Heiz- und Wasserkostenabrechnung bieten wir Ihnen die passenden Produkte an. Bei uns können Sie die Produkte kaufen, mieten oder von uns warten lassen. Unser Angebot umfasst alle Messgeräte, unabhängig von den Herstellern, die es am deutschen Markt gibt. Welche benötigen Sie?

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